Weingesetz
Im Anschluss finden Sie eine Liste der österreichischen Weinbezeichnungen:
Tafelwein
- mind. 10,6° KMW (Klosterneuburger Most Waage) Mostgewicht
- darf außer Österreich keine geographische Herkunfts-, keine Sorten- und keine Jahrgangsbezeichnung haben (Ausnahme: Bergwein mit Angabe der Weinbauregion/oder Heuriger mit Jahrgangsangabe
- mind. 6% Vol. Alkohol
- mind. 4,5 g/l Säure
Landwein
- mind. 14° KMW Mostgewicht
- aus einer einzigen Weinbauregion
- mind. 4,5 g/l Säure
- mind. 17g/l zuckerfreier Extrakt
- mind. 1,3 g/l (Weißwein) oder 1,6 g/l (Rotwein) Asche
- nur zugelassene Qualitätsweinrebsorte
- nur mit Regionsbezeichnung
- muss sensorisch entsprechen
- Hektarhöchstmenge (9000 kg Weintrauben oder 6750 l Wein) darf nicht überschritten werden
Qualitätswein
- mind. 15° KMW Mostgewicht
- nur aus einem Weinbaugebiet
- mind. 9%Vol Alkohol
- mind. 4,5 g/l (Weißwein) oder 4 g/l (Rotwein) Säure
- mind. 18 g/l zuckerfreier Extrakt
- mind. 1,4 g/l (Weißwein) oder 1,6 g/l (Rotwein) Asche
- nur zugelassene Qualitätsweinrebsorte
- kann aufgebessert werden, max. 4,5 kg/100 l, max. 19° KMW (Weißwein) oder 20° (Rotwein)
- Hektarhöchstmenge (9000 kg Weintrauben oder 6750 l Wein) darf nicht überschritten werden
- Hinweis auf die örtliche Herkunft
- muss die staatliche Prüfnummer tragen
Kabinett
- muss den Bestimmungen für Qualitätswein entsprechen
- mind. 17° KMW Mostgewicht
- max. 13%Vol. Alkohol
- max. 9 g/l Restsüße
- darf nicht aufgebessert werden
- muss im Inland in Flaschen gefüllt werden
Prädikatswein (Qualitätswein besonderer Reife und Leseart)
- Restsüße nur durch Gärungsunterbrechung
- mind. 5%Vol. Alkohol
- das Lesegut muss amtlichen Mostwägern vorgeführt werden
- weder Most noch als Wein aufgebessert
- Hektarhöchstmenge nicht überschritten
- Ernte mit Lesemaschinen verboten (Ausnahme Spätlesen und Eiswein)
- Spätlesen dürfen nicht vor dem 1. März, andere Prädikatsweine nicht vor dem 1.Mai verkauft werden.
- muss im Inland in Flaschen gefüllt werden
Spätlese
- mind. 19° KMW Mostgewicht
- vollreifer Zustand bei der Ernte
Auslese
- mind. 21° KMW Mostgewicht
- Positivauslese (Aussonderung aller nicht vollreifen, fehlerhaften und kranken Beeren)
Eiswein
- mind. 25° KMW Mostgewicht
- Trauben müssen bei Lese und Kelterung gefroren sein
Strohwein
- mind. 25° KMW Mostgewicht
- aus Beeren, die mind. drei Monate auf Stroh oder Schilf gelagert oder luftgetrocknet wurden
Beerenauslese
- mind. 25° KMW Mostgewicht
- aus überreifen und faulen Beeren
Ausbruch
- mind. 27° KMW Mostgewicht
- aus überreifen, edelfaulen und eingetrockneten Beeren
- Mostauslaugung möglich
Trockenberenauslese
- mind. 30° KMW Mostgewicht
- aus edelfaulen, rosinenartig eingeschrumpften Beeren