Jahrgang 2022 ab sofort erhältlich!

Ab-Hof Verkauf jederzeit gegen telefonische Voranmeldung unter 0664/1983657 oder 0677/63361567 möglich!

Kartenzahlung bei Ab-Hof-Verkauf möglich!

 

Weingesetz

Im Anschluss finden Sie eine Liste der österreichischen Weinbezeichnungen:


 

Tafelwein

  • mind. 10,6° KMW (Klosterneuburger Most Waage) Mostgewicht
  • darf außer Österreich keine geographische Herkunfts-, keine Sorten- und keine Jahrgangsbezeichnung haben (Ausnahme: Bergwein mit Angabe der Weinbauregion/oder Heuriger mit Jahrgangsangabe
  • mind. 6% Vol. Alkohol
  • mind. 4,5 g/l Säure
 Landwein
  • mind. 14° KMW Mostgewicht
  • aus einer einzigen Weinbauregion
  • mind. 4,5 g/l Säure
  • mind. 17g/l zuckerfreier Extrakt
  • mind. 1,3 g/l (Weißwein) oder 1,6 g/l (Rotwein) Asche
  • nur zugelassene Qualitätsweinrebsorte
  • nur mit Regionsbezeichnung
  • muss sensorisch entsprechen
  • Hektarhöchstmenge (9000 kg Weintrauben oder 6750 l Wein) darf nicht überschritten werden

 

Qualitätswein

  • mind. 15° KMW Mostgewicht
  • nur aus einem Weinbaugebiet
  • mind. 9%Vol Alkohol
  • mind. 4,5 g/l (Weißwein) oder 4 g/l (Rotwein) Säure
  • mind. 18 g/l zuckerfreier Extrakt
  • mind. 1,4 g/l (Weißwein) oder 1,6 g/l (Rotwein) Asche
  • nur zugelassene Qualitätsweinrebsorte
  • kann aufgebessert werden, max. 4,5 kg/100 l, max. 19° KMW (Weißwein) oder 20° (Rotwein)
  • Hektarhöchstmenge (9000 kg Weintrauben oder 6750 l Wein) darf nicht überschritten werden
  • Hinweis auf die örtliche Herkunft
  • muss die staatliche Prüfnummer tragen
Kabinett
  • muss den Bestimmungen für Qualitätswein entsprechen
  • mind. 17° KMW Mostgewicht
  • max. 13%Vol. Alkohol
  • max. 9 g/l Restsüße
  • darf nicht aufgebessert werden
  • muss im Inland in Flaschen gefüllt werden

Prädikatswein (Qualitätswein besonderer Reife und Leseart)

  • Restsüße nur durch Gärungsunterbrechung
  • mind. 5%Vol. Alkohol
  • das Lesegut muss amtlichen Mostwägern vorgeführt werden
  • weder Most noch als Wein aufgebessert
  • Hektarhöchstmenge nicht überschritten
  • Ernte mit Lesemaschinen verboten (Ausnahme Spätlesen und Eiswein)
  • Spätlesen dürfen nicht vor dem 1. März, andere Prädikatsweine nicht vor dem 1.Mai verkauft werden.
  • muss im Inland in Flaschen gefüllt werden
Spätlese
  • mind. 19° KMW Mostgewicht
  • vollreifer Zustand bei der Ernte
Auslese
  • mind. 21° KMW Mostgewicht
  • Positivauslese (Aussonderung aller nicht vollreifen, fehlerhaften und kranken Beeren)
Eiswein
  • mind. 25° KMW Mostgewicht
  • Trauben müssen bei Lese und Kelterung gefroren sein
Strohwein
  • mind. 25° KMW Mostgewicht
  • aus Beeren, die mind. drei Monate auf Stroh oder Schilf gelagert oder luftgetrocknet wurden
Beerenauslese
  • mind. 25° KMW Mostgewicht
  • aus überreifen und faulen Beeren
Ausbruch
  • mind. 27° KMW Mostgewicht
  • aus überreifen, edelfaulen und eingetrockneten Beeren
  • Mostauslaugung möglich
Trockenberenauslese
  • mind. 30° KMW Mostgewicht
  • aus edelfaulen, rosinenartig eingeschrumpften Beeren