Jahrgang 2022 ab sofort erhältlich!

Ab-Hof Verkauf jederzeit gegen telefonische Voranmeldung unter 0664/1983657 oder 0677/63361567 möglich!

Kartenzahlung bei Ab-Hof-Verkauf möglich!

 

Weingesetz

 

Tafelwein

  • mind. 10,6° KMW (Klosterneuburger Most Waage) Mostgewicht
  • darf außer Österreich keine geographische Herkunfts-, keine Sorten- und keine Jahrgangsbezeichnung haben (Ausnahme: Bergwein mit Angabe der Weinbauregion/oder Heuriger mit Jahrgangsangabe
  • mind. 6% Vol. Alkohol
  • mind. 4,5 g/l Säure
 Landwein
  • mind. 14° KMW Mostgewicht
  • aus einer einzigen Weinbauregion
  • mind. 4,5 g/l Säure
  • mind. 17g/l zuckerfreier Extrakt
  • mind. 1,3 g/l (Weißwein) oder 1,6 g/l (Rotwein) Asche
  • nur zugelassene Qualitätsweinrebsorte
  • nur mit Regionsbezeichnung
  • muss sensorisch entsprechen
  • Hektarhöchstmenge (9000 kg Weintrauben oder 6750 l Wein) darf nicht überschritten werden